Immer mehr Menschen sind im Laufe ihres Lebens auf Pflege angewiesen. Pflegebedürftigkeit ist nicht nur eine Folge des demografischen Wandels, sondern kann jeden treffen – etwa nach einem Schlaganfall, einer schweren Erkrankung oder einem Unfall. Häufig geht der Pflegebedürftigkeit zunächst eine medizinische Behandlung voraus, die über die Krankenversicherung abgedeckt wird. Besteht anschließend weiterhin Pflegebedarf, können Leistungen über die Pflegekasse gemäß dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) beantragt werden.
Ziel der häuslichen Pflege ist es, Pflegebedürftigen ein möglichst selbstständiges Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen pflegende Angehörige und Pflegepersonal spürbar entlastet werden. Dabei stehen die individuellen Fähigkeiten und vorhandenen Ressourcen der Betroffenen stets im Mittelpunkt.
Wird ein Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig, stellen sich viele Fragen. Für die erstmalige Einstufung ist ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig. Der Medizinische Dienst (MD) beurteilt anschließend die Selbstständigkeit anhand der neuen Begutachtungsmethode (NBA) und spricht eine Empfehlung für einen Pflegegrad aus. Die endgültige Entscheidung über Pflegegrad und Leistungen trifft die Pflegekasse.
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Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch im Ratgeber zur häuslichen Pflege .