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Blasen- oder Darmschwäche dürfen kein Tabu sein!

Anders als die meisten anderen Erkrankungen ist Inkontinenz bis heute ein großes Tabuthema. Deshalb gibt es nur Schätzungen, wie viele Menschen in Deutschland davon betroffen sind. Derzeit geht man von rund neun Millionen Menschen aus! Diese Zahl ist so hoch, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass jeder von uns mehrere Menschen kennt, die inkontinent sind. Wenn Sie also selbst nicht betroffen sind, ist es bestimmt jemand in Ihrem direkten Umfeld.

Es gibt zwei Arten von Inkontinenz: Harninkontinenz und Stuhlinkontinenz. Bei einer Harninkontinenz kann man den Urinfluss aus dem Körper nicht kontrollieren. Der Urin fließt also unbeabsichtigt aus der Blase. Bei einer Stuhlinkontinenz hingegen kann man den Abgang von Winden, Schleim, flüssigem oder festem Stuhl nicht bewusst zurückhalten.

Die Wahrscheinlichkeit für die Erkrankung steigt mit dem Alter. Doch auch junge Menschen können schon betroffen sein, vor allem junge Frauen, die bereits ein Kind geboren haben. Die Harninkontinenz betrifft deutlich mehr Frauen als Männer. Bei der Stuhlinkontinenz sind junge Frauen vor allem bei den schwereren Formen häufiger betroffen, im Alter gleicht sich dies aber wieder aus.

Nach aktuellen Untersuchungen liegt bei bis zu jedem dritten Menschen über 40 in Deutschland eine Harninkontinenz vor. Unter Bewohnern von Pflegeeinrichtungen wächst der Anteil der Betroffenen auf bis zu 70 %.

Sowohl aus Scham als auch aus Unwissenheit ziehen sich Betroffene zurück, was zu Vereinsamung und seelischer Belastung führt. Woran kann das liegen? Aufgrund der Tabuisierung und dem daraus resultierenden Mangel an Informationen glauben viele Betroffene, dass Inkontinenz nicht behandelbar ist. Doch das stimmt nicht: Mit geeigneten Therapien und auf die jeweilige Inkontinenzform abgestimmten Hilfsmitteln lässt sich eine deutliche Verbesserung der Symptome und somit der Lebenssituation der Betroffenen erzielen. Für jede Form gibt es geeignete Therapien, moderne saugende und ableitende Inkontinenzprodukte, die bequem, unauffällig und sicher in allen Lebenslagen schützen, oder operative Verfahren. Wichtig: Jeder Betroffene sollte wegen einer Diagnose und einer eventuellen Verordnung von Inkontinenzprodukten zum Arzt gehen!

Inkontinenz fällt in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn jemand betroffen ist, hat er einen Anspruch gegenüber ihrer Krankenkasse auf eine aufzahlungsfreie, individuelle und medizinisch notwendige Versorgung mit Inkontinenzhilfen sowie auf die zugehörige Dienstleistung. Wichtig für eine reibungslose Kostenübernahme der Krankenkasse ist, dass auf Ihrem Rezept ein Hinweis auf den Versorgungsgrund, die genaue Größe, Stückzahl und der Versorgungszeitraum angegeben werden.

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Foto: © Sani Aktuell